FAQ – Häufig gestellte Fragen
Willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung, Finanzierung, Organisation und unsere Leistungen. Schnell, verständlich und übersichtlich – damit Sie sofort die Informationen finden, die Sie benötigen.
Allgemeine Fragen zur 24-Stunden-Betreuung
Was versteht man unter einer 24-Stunden-Betreuung?
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Form der häuslichen Pflege, bei der eine qualifizierte, selbstständige Betreuungskraft direkt im Haushalt der betreuten Person lebt. Dadurch ist eine durchgehende Unterstützung – tagsüber und in der Nacht – möglich. Diese Betreuungsform ermöglicht es Senior:innen und Menschen mit Pflegebedarf, weiterhin im eigenen Zuhause zu bleiben und dennoch professionelle Hilfe zu erhalten. Für viele Familien ist die 24-Stunden-Betreuung eine verlässliche und leistbare Alternative zum Pflegeheim.
Für wen eignet sich die 24-Stunden-Betreuung am besten?
Die 24-Stunden-Betreuung eignet sich für Menschen, die aufgrund von Alter, Erkrankung, Demenz oder eingeschränkter Mobilität Hilfe im Alltag benötigen. Besonders geeignet ist sie für Personen, die:
– weiterhin zuhause leben möchten
– individuelle Betreuung anstelle einer Heimunterbringung bevorzugen
– regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilisation benötigen
– Sicherheit und menschliche Nähe schätzen
Auch bei Demenz oder nach Krankenhausaufenthalten ist diese Betreuungsform eine wertvolle Unterstützung.
Wie läuft die Organisation der 24-Stunden-Betreuung bei LWL24 ab?
LWL24 übernimmt die gesamte Organisation von A bis Z: Wir führen ein ausführliches Erstgespräch, erheben den tatsächlichen Betreuungsbedarf und wählen anschließend passende Betreuungskräfte aus unserem geprüften Netzwerk aus. Wir kümmern uns um die Anreise, Dokumente, Vertragsvorbereitungen und stehen während der gesamten Betreuung als Ansprechpartner zur Verfügung. Durch laufende Qualitätssicherung und regelmäßige Rückmeldungen stellen wir eine professionelle und liebevolle Betreuung sicher.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung in Österreich?
Die Kosten hängen vom Betreuungsaufwand und den Sprachkenntnissen ab. In der Regel liegen die Tageshonorare ab 90 Euro pro Tag (inkl. Sozialversicherung) für eine Betreuungskraft. Zusätzlich fallen Fahrtkosten und Kosten für die Agenturdienstleistung an. Wir erstellen für jede Familie ein transparentes, persönliches Angebot – ohne versteckte Gebühren.
Ist ein kostenloses Beratungsgespräch möglich?
Ja, selbstverständlich. LWL24 bietet eine kostenlose und unverbindliche Beratung direkt vor Ort an. Dabei klären wir alle Fragen zu Kosten, Förderungen, Abläufen und erstellen ein individuelles Betreuungskonzept.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung bei LWL24?
LWL24 übernimmt für die Betreuungskräfte die Rechnungsstellung in ihrem Namen. Das Honorar erhalten die Betreuungskräfte dann direkt von ihren KlientInnen. LWL24 verrechnet separat die Agentur- und Betreuungsdienstleistung. Alle Kosten werden klar und verständlich aufgeschlüsselt, damit Familien volle Transparenz haben.
Ist LWL24 auch in Notfällen erreichbar?
Ja – wir sind telefonisch gut erreichbar und helfen auch bei kurzfristigen Problemen, organisatorischen Fragen oder dringenden Anliegen.
Wie funktioniert die Anreise einer Betreuungskraft?
Die Betreuungskräfte reisen in der Regel mit einem Mini-Bus aus ihrem Heimatland an. LWL24 organisiert die komplette Anreiseplanung über die Agentur im Herkunftsland, informiert die Familie rechtzeitig über Ankunftszeiten und sorgt dafür, dass die Übergabe reibungslos abläuft.
Wer übernimmt die Kosten für die An- und Abreise?
Die Fahrtkosten werden von der betreuten Person bzw. den Angehörigen übernommen. Die Kosten variieren je nach Herkunftsland und Anbieter. LWL24 sorgt für faire und transparente Preise und gibt die tatsächlichen Kosten ohne Aufschläge weiter.
Wie läuft die Abreise einer Betreuungskraft ab?
Wir organisieren auch die Rückreise und koordinieren den Übergang zur nachfolgenden Betreuungskraft. Familien erhalten rechtzeitig Informationen über Abholzeiten, damit ein nahtloser Wechsel gewährleistet bleibt.
Was passiert, wenn sich die Anreise verzögert?
Bei Verspätungen informiert LWL24 sofort die Angehörigen und kümmert sich um die bestmögliche Lösung. Bei Bedarf wird kurzfristig eine Ersatzbetreuung organisiert, damit keine Betreuungslücke entsteht.
Wie häufig wechseln sich die Betreuungskräfte ab?
Üblich sind ein Turnus von 28 Tagen. Dadurch erhalten die Betreuungskräfte ausreichend Erholungszeit, während gleichzeitig eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet bleibt. Viele Familien entscheiden sich für feste Stammkräfte, die regelmäßig zurückkehren.
Wie wird der Wechsel zwischen den Betreuungskräften organisiert?
Die Partneragentur von LWL24 plant den Wechsel vollständig: Wir koordinieren An- und Abreise, informieren die Familie über die Zeiten und sorgen dafür, dass Übergaben strukturiert ablaufen. Die Betreuungskraft übergibt wichtige Informationen an die nachfolgende Person, damit alles reibungslos weitergeht.
Können kurzfristige Wechsel organisiert werden?
Ja – durch unser großes Netzwerk können wir auch sehr kurzfristig (innerhalb von 2-3 Tagen) Betreuungskräfte organisieren. Besonders bei Krankheit, Notfällen oder unerwarteten Situationen reagieren wir schnell und zuverlässig.
Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung
Welche Tätigkeiten gehören zur 24-Stunden-Betreuung dazu?
Betreuungskräfte übernehmen genau jene Tätigkeiten, die den Alltag erleichtern und für ein sicheres Umfeld sorgen. Dazu zählen u. a.:
- Unterstützung bei der Körperpflege (Anziehen, Duschen, Toilettengang – im Rahmen der Personenbetreuung)
- Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Kochen)
- Mobilisation & Gehbegleitung
- Erinnerung an Medikamenteneinnahmen
- Begleitung zu Arztterminen
- Aktivierung & soziale Betreuung
- Nachtbereitschaft
Unsere Betreuungskräfte arbeiten nach österreichischen gesetzlichen Vorgaben und orientieren sich am individuellen Bedarf der betreuten Person.
Welche Voraussetzungen müssen im Haushalt gegeben sein?
Die Betreuungskraft benötigt:
- ein eigenes Zimmer
- Zugang zu Bad, WC und Küche
- Bettwäsche und grundlegende Ausstattung
- idealerweise WLAN
- Kost und Logies sind kostenfrei zu stellen
Wichtig sind auch ein respektvolles Miteinander und ein sicherer Arbeitsplatz.
Wie stellt LWL24 die Qualität der Betreuung sicher?
Wir legen großen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und persönliche Begleitung. Dazu gehören:
- regelmäßige Telefonate mit Angehörigen
- Feedbackschleifen
- Erreichbarkeit auch bei dringenden Anliegen
- sorgfältige Dokumentation
- langfristige Betreuungspartnerschaften
Unser Ziel ist eine stabile, herzliche und professionelle Betreuung im eigenen Zuhause.
Wie schnell kann die Betreuung beginnen?
In vielen Fällen kann die Betreuung bereits innerhalb weniger Tage starten – bei akuten Situationen oft sogar noch schneller. Dank unseres großen Netzwerks reagieren wir rasch und flexibel.
Können auch Ehepaare gleichzeitig betreut werden?
Ja – wir bieten maßgeschneiderte Betreuungskonzepte für Paare an. Je nach Unterstützungsbedarf kann die Betreuungskraft beide Personen versorgen oder wir stellen ein Team aus zwei Kräften zusammen.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung auch für Demenz geeignet?
Ja – besonders Menschen mit Demenz profitieren von der Betreuung zu Hause, da sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Unsere Betreuungskräfte sind im Umgang mit Demenz erfahren und sorgen für Sicherheit, Struktur, Orientierung und ein ruhiges Umfeld.
Was passiert, wenn die betreute Person ins Krankenhaus muss?
Die Betreuung kann vorübergehend pausieren oder – wenn gewünscht – kann die Betreuungskraft weiterhin im Haushalt bleiben und das Zuhause betreuen, bis die Rückkehr möglich ist. Wir klären jede Situation individuell.
Was bedeutet „Delegierung“ in der 24-Stunden-Betreuung?
Unter Delegierung versteht man die Übertragung bestimmter pflegerischer und/oder ärztlicher Tätigkeiten von diplomiertem Pflegepersonal bzw. einem/einer Arzt/Ärztin an eine selbstständige Betreuungskraft. In Österreich darf dies nur erfolgen, wenn ein/e diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) bzw. ein/eine Arzt/Ärztin die Betreuungskraft einschult, anleitet und regelmäßig kontrolliert. Dadurch können bestimmte, ansonsten vorbehaltene Tätigkeiten sicher und rechtlich korrekt ausgeführt werden.
Welche Tätigkeiten dürfen im Rahmen der Delegierung übertragen werden?
Nach entsprechender Einschulung durch DGKP bzw. Ärzten können u. a. folgende Tätigkeiten delegiert werden:
- Anlegen einfacher Verbände
- Durchführung einfacher Krankenbeobachtung
- Unterstützung bei der Medikamentenverabreichung (z. B. Darreichen, Tropfen ins Ohr)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen (je nach Klasse)
Wie läuft die Delegierung bei LWL24 ab?
LWL24 arbeitet mit diplomiertem Pflegepersonal bzw. mit den Hausärzten zusammen, welche bei Bedarf die Delegierung durchführen. Das Fachpersonel kommt zum/r Klient:in nach Hause, schult die Betreuungskraft ein, dokumentiert die Delegierung und sorgt für regelmäßige Nachkontrollen. So ist die rechtliche Sicherheit sowohl für Familien als auch für die Betreuungskraft gewährleistet.
Fragen zur Betreuungskraft für die 24-Stunden-Betreuung
Welche Tätigkeiten dürfen Betreuungskräfte nicht durchführen?
Betreuungskräfte dürfen keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, die ausschließlich diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal vorbehalten sind. Dazu zählen:
- Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Pflegeplanerstellung
- Wundversorgung
Falls pflegerische Handlungen notwendig sind, kann LWL24 bei Bedarf mobile Pflegedienste einbinden bzw. eine Delegierung organisieren.
Wie wählt LWL24 geeignete Betreuungskräfte aus?
Unsere Betreuungskräfte werden sorgfältig anhand von Qualifikation, Erfahrung, Sprache, Persönlichkeit und Verlässlichkeit ausgewählt. Wir stellen sicher, dass jede Betreuungskraft eine gültige Gewerbeberechtigung, Sozialversicherung und entsprechende Dokumente besitzt. Die Auswahl erfolgt individuell durch unsere Partneragentur im Herkunftsland – abgestimmt auf die Bedürfnisse der betreuten Person.
Wie lange bleiben Betreuungskräfte im Haushalt?
Der übliche Turnus beträgt 28 Tage. Danach erfolgt ein Wechsel zur nächsten Betreuungskraft, sodass Erholung und hohe Betreuungsqualität gewährleistet bleiben. Wir achten darauf, dass dieselben Kräfte regelmäßig zurückkehren, um Vertrauen und Kontinuität zu sichern.
Woher stammen die Betreuungskräfte?
Unsere Betreuungskräfte kommen aus EU-Ländern – insbesondere aus Rumänien. Alle verfügen über gültige Gewerbescheine, Erfahrung in der Betreuung und oft auch über Zusatzqualifikationen (z. B. Demenzschulungen oder Pflegegrundkurse).
Was passiert, wenn eine Betreuungskraft ausfällt oder erkrankt?
LWL24 sorgt im Ernstfall für schnelle und verlässliche Ersatzbetreuung. Unser Netzwerk ermöglicht es, kurzfristig qualifizierte Betreuungskräfte zu vermitteln, damit die Betreuung zu Hause nahtlos weitergeführt werden kann. Es muss beachtet werden, dass dies mindestens 2-3 Tage in Anspruch nimmt.
Was bedeutet „selbstständige Betreuungskraft“ in Österreich?
Selbstständige Betreuungskräfte arbeiten mit einer gültigen Gewerbeberechtigung in der Personenbetreuung. Sie stellen ihre eigenen Honorare und sind sozialversichert.
LWL24 übernimmt die Vermittlung, Organisation und laufende Betreuung, während die Betreuungskraft direkt mit der betreuten Person zusammenarbeitet.
Unterstützen Betreuungskräfte beim Kochen, Einkaufen und im Haushalt?
Ja – sämtliche haushaltsnahen Tätigkeiten gehören zu den Kernbereichen der 24-Stunden-Betreuung. Dazu zählen Kochen, Reinigung, Wäsche, Einkäufe, kleine Besorgungen sowie strukturierende Alltagsbegleitung.
Was passiert, wenn die Familien nicht mit der Betreuungskraft zufrieden sind?
Ein kurzer Anruf genügt – wir reagieren sofort. Bei Bedarf vermitteln wir eine neue Betreuungskraft, passen das Betreuungskonzept an und sorgen dafür, dass sich alle Beteiligten wohlfühlen.
Gibt es bei LWL24 auch männliche Betreuungskräfte?
Ja – LWL24 vermittelt sowohl weibliche als auch männliche Betreuungskräfte. Viele Familien entscheiden sich bewusst für männliche Personenbetreuer, da diese häufig kräftiger sind und körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten wie Heben, Umlagern oder Mobilisation erleichtern können.
Wann ist eine männliche Betreuungskraft sinnvoll?
Eine männliche Betreuungskraft ist besonders dann geeignet, wenn:
- die betreute Person männlich ist und sich wohler mit einem Mann fühlt
- körperliche Unterstützung (Transfer, Lifter, Mobilisation) häufiger notwendig ist
- eine männliche Bezugsperson als angenehmer oder sicherer empfunden wird
Wir beraten gerne, welche Betreuungskraft am besten passt.
Sind männliche Betreuungskräfte genauso qualifiziert wie weibliche?
Ja – alle Betreuungskräfte, egal ob männlich oder weiblich, verfügen über dieselben gesetzlichen Voraussetzungen, Erfahrung und Qualifikationen. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach Eignung, Persönlichkeit und Betreuungsbedarf.
Können wir die Betreuungskraft selbst auswählen oder wünschen?
Ja – wenn eine Betreuungskraft gut zur Familie passt, sorgen wir dafür, dass sie regelmäßig wiederkehrt. Wünsche nach bestimmten Betreuungskräften berücksichtigen wir jederzeit, solange sie verfügbar sind.
Was tun, wenn wir mit der aktuellen Betreuungskraft nicht zufrieden sind?
Ein kurzer Anruf genügt – wir reagieren sofort und organisieren auf Wunsch eine neue Betreuungskraft. LWL24 legt großen Wert auf ein angenehmes Betreuungsverhältnis und schnelle Lösungen, wenn etwas nicht passt.
Fragen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Gibt es finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung?
Ja – der österreichische Staat fördert die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause mit bis zu 800 Euro pro Monat (bei zwei Betreuungskräften im Wechsel). Zusätzlich können Pflegegeld, Steuerbegünstigungen und Zuschüsse von Bundesländern oder Gemeinden in Anspruch genommen werden. LWL24 unterstützt bei der Antragstellung und allen notwendigen Dokumenten.
Wer hat Anspruch auf die Förderung der 24-Stunden-Betreuung?
Förderberechtigt sind Personen, die:
- mindestens Pflegegeldstufe 3 beziehen
- ein geeignetes Wohnumfeld bieten
- regelmäßige Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte nachweisen können (diese müssen über ein aufrechtes Gewerbe, einer aufrechten Versicherung verfügen und mit Nebenwohnsitz an der Betreuungsstelle gemeldet sein)
- maximal netto € 2.500,00 Euro Pension erhalten. Bei einer Pension bis € 3.300,00 wird die Förderung aliquot gewährt.
LWL24 begleitet den gesamten Förderprozess damit Familien finanziell entlastet werden.
Welche Dokumente werden für die Förderung benötigt?
Die Förderung wird über das Sozialministeriumservice (SMS) abgewickelt.
Bei der Einreichung werden folgende Dokumente benötigt:
- ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
- Pensionsbescheid oder Kontoauszug der Pension
- Pflegegeldbescheid
- Kontoerklärung vom Zeichnungsberechtigten und von der Bank unterschrieben
LWL24 übernimmt die Einreichung der Förderunterlagen.

